Wer wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Zuwendungsempfänger können natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts sein.
Wie wird gefördert?
50%, maximal 500 Euro
Beantragung: