Wer wird gefördert?
Beschäftigte und Berufsrückkehrende, sowie kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500,- Euro je Bildungsscheck).
Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/in muss sich in NRW befinden.
Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.
Infotelefon: Tel. 0211 837-1929