Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Förderung bis zu 1000,- Euro
Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen.
Beantragung online über das Förderportal www.foerderportal-thueringen.de
Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an die GFAW gesandt werden.
Telefon: 0361 2223-423