Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Wer wird gefördert?
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein richtet sich an Erwerbstätige, die in Schleswig-Holstein arbeiten. Unter anderem können Beschäftigte, Auszubildende und Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erziehen (u. a. Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler) den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden beruflich relevante Weiterbildungsseminare. Die Maßnahmen müssen mindestens 16 Zeitstunden umfassen. Infrage kommen auch Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind.
Wie wird gefördert?
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein übernimmt bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die Arbeitgeber müssen mindestens 60 Prozent der Seminarkosten übernehmen.
Beantragt wird der Weiterbildungsbonus als Online-Antragstellung im Serviceportal Schleswig-Holstein oder in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Das Seminar darf erst nach Bewilligung der Förderung gebucht werden.
Wo finde ich Informationen?
Antragsformulare sind auf der Seite der IB.SH im Internet abrufbar. Informationen und Beratung erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0431 9905-2222 bei der IB.SH.