Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Voraussetzungen:
Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.
Infotelefon: Tel. 0211 837-1929
Bildungsscheck für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern
Wer wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Zuwendungsempfänger können natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts sein.
Wie wird gefördert?
50%, maximal 500 Euro
Beantragung:
Weiterbildungsscheck Thüringen
Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Förderung bis zu 1000,- Euro
Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen.
Beantragung online über das Förderportal www.foerderportal-thueringen.de
Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an die GFAW gesandt werden.
Telefon: 0361 2223-423
Weiterbildungsbonus Pro Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Pro richtet sich an Erwerbstätige, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen.
Unter anderem können Beschäftigte, Auszubildende und Inhaber*innen von Kleinstbetrieben, sowie freiberuflich Tätige, mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen, den Weiterbildungsbonus nutzen.
Der Weiterbildungsbonus Pro übernimmt bis zu 90 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 1.500,- Euro.
Beantragt wird der Weiterbildungsbonus in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Der Kurs darf erst nach Bewilligung der Förderung durch den Weiterbildungsbonus Pro gebucht werden.
Tel: 0431/9905-2222
Beförderungsbonus (BfD)
Die zentrale Aufgabe des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BfD) ist die Unterstützung von Soldaten bei der Eingliederung in das zivile Berufsleben. Ein wichtiger Baustein in der Übergangszeit sind die sog. Übergangsgebührnisse. Diese erhält ein Zeitsoldat / SaZ mit mehr als vier Jahren Dienstzeit.
Ab Beginn der militärischen Laufbahn begleiten die Mitarbeiter des BfD den Soldaten bis zum erneuten Einstieg in das zivile Arbeitsleben nach Ende der Dienstzeit. In Zusammenarbeit mit dem Soldaten legt der BfD ein individuelles Wiedereinstiegsziel fest und entwickelt einen passenden Förderplan. Auf dieser Grundlage können Bildungsmaßnahmen entsprechend gefördert werden.
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Mit dem Förderprogramm QualiScheck können individuell geplante, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden.
50% der Weiterbildungskosten, maximal 1500,- Euro
Zielgruppe:
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro).
Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen, die Anmeldung zum Kurs darf jedoch erst nach Erhalt des QualiSchecks erfolgen.
Telefon: 06131 967149
Email: info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung
Hamburger Weiterbildungsbonus
Der "Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS" fördert die berufliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen.
Die Antragstellenden müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten. In der Regel werden durch den Hamburger Weiterbildungsbonus 50% (max. 750,- Euro) der Weiterbildungskosten übernommen.
Der flexible Zuschuss zur Weiterbildung wird schnell und unbürokratisch bewilligt, sofern die Arbeitgebenden bestätigen, dass die Maßnahme für das berufliche Fortkommen förderlich ist. Selbstständige bestätigen die Notwendigkeit mit einem Motivationsschreiben.
Die Unterlagen sollten uns spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
Telefon: +49 40 21112-536
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net