Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt sie allen Versicherten (m/w/d), die ihren Beruf aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausüben können. Das heißt, ihre Erwerbsfähigkeit muss aufgrund von Krankheit bedroht oder gemindert sein.
Voraussetzungen
Um von dem Förderprogramm der Deutschen Rentenversicherung profitieren zu können, muss der Betroffene gesundheitlich so eingeschränkt sein, dass er seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Person muss zu dem Zeitpunkt, an dem sie den Antrag stellt, seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
- Die Fördermaßnahme erfolgt im direkten Anschluss an eine medizinische Rehabilitation, um deren Erfolg sicherzustellen.
- Die gesundheitliche Situation der Person ist so beschaffen, dass diese ohne die Förderung eine Rente aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten müsste.
Höhe und Art der Förderung
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten der Weiterbildung bzw. Umschulung. Ebenso werden auch die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Kinderbetreuung übernommen.
Ansprechpartner (m/w/d) und weitere Informationen
Der Antrag auf Berufsförderung muss beim jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dort erhält man auch notwendige Informationen, die Antragsformulare und Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: