Vergangene Tätigkeiten, die nicht durch Dritte ( Arbeitgeber) überprüft wurden, können wir leider nicht als Praktikum anerkennen.
Ein Beispiel hierfür: Sie haben einen Angehörigen zuhause gepflegt. Hier gibt es keine examinierte Fachperson, die die Qualität Ihrer Ausführung überprüfen kann, daher können wir eine solche Tätigkeit nicht als Praktikum anerkennen.
Für das Praktikum suchen Sie sich eine Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl und festigen das erlernte theoretische Wissen in der Praxis.