Die Pflegehelfer Ausbildung hat das Qualifikationsniveau QN 2. Hierbei ist zu beachten (siehe Tabelle), dass neben der Ausbildung 1 Jahr angeleitete Tätigkeit nachgewiesen werden muss. In der folgenden Tabelle sehen Sie die wichtigsten Informationen rund um die Qualifikationsniveaus:
(Bitte beachten Sie, dass die genauen Bezeichnungen und Leistungen je nach Land und spezifischen Regelungen variieren können.
Die Tabelle bietet eine allgemeine Übersicht über die Qualifikationsniveaus und deren mögliche Leistungen gemäß PeBem.)
Qualifikationsniveau | Bezeichnung | Qualifikation | Leistungen | Beispiele |
QN 1 | Servicekraft | Ohne Ausbildung, angeleitete Tätigkeit |
Unterstützung im Alltag | Transport/ Begleitung einer pflegebedürftigen Person beim Ortswechsel außerhalb der Einrichtung • Alltagegestaltung: Vorbereiten von spezifischen körperlichen, kognitiven, sozialen und spirituellen Aktivitäten mit einer Einzelperson oder in der Gruppe. • Erste Hilfe • Hauswirtschaftliche Unterstützung • Nahrungsaufnahme vorbereiten • Bewohnergespräch • Abstimmung im Team |
QN 2 | Pflegehilfskraft | Ohne Ausbildung, 2–6-monatiger Pflegebasiskurs und 1 Jahr angeleitete Tätigkeit |
Unterstützung bei der Grundpflege Unterstützung im Alltag |
Transportbegleitung • Gestaltung des Alltagslebens und erhalt der sozialen Kontakte • Positionierung / Mobilisierung • An-/Auskleiden • Ausscheidungsmanagement • Emesismanagement • Erste Hilfe • Grundpflege • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme • Bewohnergespräch • Abstimmung im Team • Dokumentation • Transport und Lagerung von Pflegehilfsmitteln, Wäsche, Lebensmitteln oder Geschirr in Einrichtungen oder in der häuslichen Umgebung von Klienten |
QN 3 | Pflegehilfskraft mit Ausbildung |
1- oder 2-jährige Ausbildung |
Eigenverantwortliche Durchführung von Pflegemaßnahmen Unterstützung bei medizinischer Diagnostik |
Siehe QN 2 • Atemwegsmanagement • Injektionen s.c. • Kompressionsstrümpfe/-verband • Medikamentengabe • O2-Gabe • VZ-Kontrolle (RR/P/BZ usw.) • Durchführung delegierter Pflegemaßnahmen |
QN4 | Pflegefachkraft | 3-jährige Ausbildung | Selbstständige Planung, Durchführung und Evaluation komplexer Pflegemaßnahmen Patientenberatung |
Siehe QN 2 + 3 usw |
QN 5 | Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation |
Weiterbildungen z.B. gerontopsychiatrische Fachkraft, Palliativpflege, Praxisanleiter |
Selbstständige Planung, Durchführung und Evaluation komplexer Pflegemaßnahmen Patientenberatung, weitere Aufgaben, je nach Weiterbildung |
Siehe QN 4 • Mitwirkung bei Audits • Beschwerdemanagement • Bewohnerbefragung • Qualitätsarbeit • Planung und/oder Durchführung von Mitarbeiterschulungen • Projektmanagement (des jeweiligen Themas) • Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Anpassung der Wohnumgebung für Klienten mit speziellen Pflegebedarfen • kollegiale Beratung und Anleitung von Teammitgliedern der Qualifikationsniveaus 3, 4 und 5 im Rahmen spezieller Pflegeprozesse, z.B. zur Kommunikation mit gerontopsychiatrisch beeinträchtigten Klienten • usw. |
QN 6 | Wohnbereichsleitung | Pflegefachpersonen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung und ggf. Fortbildung in Leitungsfunktion oder Pflegefachpersonen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre und Weiterbildung für Leitungsaufgaben (mind. 460 h theoretischer Unterricht) (§ 71 SGB XI) oder Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss (primär-qualifizierendes Studium, Managementstudium o.ä.) (PflBG 2017, Teil 3) |
Selbstständige Planung, Durchführung und Evaluation komplexer Pflegemaßnahmen Patientenberatung Organisation des Wohnbereichs Leitung des eigenen Teams |
Siehe QN 4 + 5 • Steuerung der Prozesse zur Erhebung von individuellen Ressourcen und Pflegebedarfen • Recherche des aktuellen Standes von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen • Initiierung der Antragsstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit • Planung, Gestaltung und Bewertung der zeitlichen Abfolge von Arbeitsabläufen in einem Team • Beurteilung der Arbeitsleistung und wertschätzende Rückmeldung an Mitarbeiter • Kennen pflegerelevante Arbeits- Sozial- und Arbeitsschutzgesetze • usw. |
QN 7 | Pflegedienstleitung | Pflegefachpersonen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre und Weiterbildung für Leitungsaufgaben (mind. 460 h theoretischer Unterricht) (§ 71 SGB XI) oder Pflegefachpersonen mit Bachelor- oder Masterabschluss (primärqualifizierendes Studium, Managementstudium o.ä.) (PflBG 2017, Teil 3) |
Management- und Organisationsaufgaben im Pflegebereich Personal- und Ressourcenmanagement |
Führen von Beratungsgesprächen mit Klienten und Angehörigen zur Aufnahme in die Einrichtung, zur Konfliktlösung oder im Rahmen des Qualitätsmanagements • Entwicklung, Steuerung und Evaluation von Arbeitsprozessen in den Teams einer Einrichtung • Planung der Fort- und Weiterbildungsangeboten • Planung der Finanzierungen und Möglichkeiten von Anschaffungen • Planung und Durchführung von Personalentwicklungsgesprächen • usw. |
QN 8 | Pflegewissenschaftler | Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss (primärqualifizierendes Studium, Managementstudium o.ä.) (PflBG 2017, Teil 3) oder Pflegefachpersonen mit Masterabschluss oder Pflegefachpersonen mit Promotion |
Forschung und wissenschaftliche Tätigkeiten im Pflegebereich Entwicklung von Pflegestandards |
Steuerung und Gestaltung der Analyse, Konzeption, Implementierung und Evaluation von Versorgungskonzepten zur Förderung der Selbstständigkeit hochaltriger Menschen in häuslichen Umgebungen, etwa zur Reduktion von Sturzereignissen • Steuerung und Gestaltung der Analyse, Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Konzepten zur Förderung der sozialen Integration von gerontopsychiatrisch erkrankten älteren Menschen • klientenorientierte Information, Aufklärung und Vermittlung von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen • Abstimmung, kollegiale Beratung und Feedback im Forschungsprozess • Beratung und Anleitung von Teams zur Einführung von klientenorientierten Arbeitsorganisationsmodellen • Organisation und Steuerung der Arbeitsprozesse in Einrichtungen zur Einführung und Umsetzung von neuen, forschungsbasierten Konzepten, Maßnahmen und Strukturen • Entwicklung und Evaluation von innovativen Wohn- und Lebensformen, die auf Integration und Partizipation älterer Menschen abzielen wie quartiersnahe, generationsübergreifende Wohnanlagen • usw. |