Ein/eine Pflegehelfer*in hat in erster Linie die Aufgabe, das examinierte Pflegepersonal bei der Verrichtung seiner Aufgaben zu unterstützen. Er steht im engen Kontakt mit kranken oder älteren Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern und sich selbst zu versorgen. Pflegehelfer*in pflegen und betreuen. Ihr Aufgabenbiet kann sehr breit gefächert sein und unterscheidet sich je nach Arbeitgeber oder Institution, wo sie tätig sind:
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim Aufstehen bzw. beim Gang zur Toilette
Welche Aufgaben hat der Pflegehelfer*in in Krankenhäusern?
Auch in Krankenhäusern können Pflegehilfskräfte tätig werden. Die Pflege in Krankenhäusern ist vorrangig als eine Akutbehandlung mit kurzzeitigem Aufenthalt zu sehen. Daher zählen hier vorrangig Maßnahmen und Tätigkeiten zum Aufgabenfeld, die auf die Genesung und Heilung von kranken Menschen ausgerichtet sind. Hierzu zählen je nach medizinischer Fachabteilung z. B.:
- die Assistenz bei Krankenlagerungen
- die Begleitung zu speziellen Untersuchungen
- die Durchführung von Bewegungsübungen